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Die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2024/25

fand am Montag, den 11.03.2024 und Dienstag, den 12.03.2024, statt. 

 

–> Infobroschüre „Die bayerische Grundschule“ (bitte anklicken)

 

 

Bitte halten Sie sich als Eltern vorerst beide Termine frei. Nach Bearbeitung Ihrer Unterlagen, welche Sie per Post erhalten, bekommen Sie von uns einen festen Termin für einen der beiden Schuleinschreibungstage. Wir bitten um Verständnis, dass wir wegen der hohen Einschreibungszahlen keine Terminwünsche berücksichtigen können. Am Tag der Schuleinschreibung kommen Sie bitte persönlich, zusammen mit Ihrem Kind, zu uns an die Schule (auch Korridor- und Rückstellungskinder unterliegen der Schuleinschreibungspflicht). Sollte Ihr Kind am Tag der Einschreibung krank sein, vereinbaren Sie bitte mit uns einen Ersatztermin.

Bitte beachten: Für Kinder aus dem Bereich des Stadtteils Kammer findet die Schuleinschreibung im Schulhaus Kammer statt. Auch im kommenden Schuljahr werden Kinder aus dem Bereich Haidforst/Wasserburger Straße und deren Anliegerstraßen im Schulhaus Kammer eingeschult. Dazu bedarf es nicht der Zustimmung der betroffenen Eltern. Alle anderen Kinder der Stadt Traunstein sind im Schulhaus der Ludwig-Thoma-Grundschule, an der Ludwigstraße 10a, anzumelden.

Wichtig: Mit einem ersten Anschreiben erhalten Sie von uns verschiedene Formulare. Damit wir die nötigen Vorarbeiten leisten können, bitten wir Sie, die verschiedenen Anlagen (insbesondere das gelbe „Frageblatt zur Schulanmeldung“) bis spätestens 28.01.2024 vollständig ausgefüllt an die Schule zurück zu senden. Nach Bearbeitung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns ab der KW 09 eine/n genaue/n  Zeiteinteilung/Termin zum Tag der Schuleinschreibung.

Zur Schuleinschreibung am 11.03. bzw. 12.03.2024 bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Geburtsurkunde Ihres Kindes oder Familienstammbuch
  • Bestätigung des Gesundheitsamtes über die Schuleingangsuntersuchung und Vorlage U9
  • Nachweis zur Masernimpfung (Impfbuch, Bestätigung des Kinderarztes)
  • Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden
  • Bescheinigung über die Religionszugehörigkeit (z. B. Taufschein)
  • Bei Zuzug von Rücksteller und Korridorkinder bitte Meldebescheinigung der Stadt TS vorlegen

Nehmen Sie sich für die Schuleinschreibung Zeit!

Wir möchten Ihr Kind kennen lernen und beschäftigen uns eine Weile mit ihm. Auch wenn durch die Vergabe einer festen Zeiteinteilung ein möglichst reibungsloser Ablauf ohne lange Wartezeiten geplant ist, bitte wir dennoch um Verständnis und Geduld, falls es zu Verzögerungen kommt.

Für die diesjährige Anmeldung gelten folgende Bestimmungen:

Im Vorjahr zurückgestellt

Geboren im Zeitraum

01.10.2017– 30.06.2018

Geboren im Zeitraum
01.07.– 30.09.2018

Geboren im Zeitraum

01.10. – 31.12.2018

Geboren im Zeitraum

ab 01.01.2019

                     Das Kind ist schulpflichtig! Einschulungskorridor Das Kind ist noch nicht schulpflichtig.
Es kann auf Antrag der Eltern im kommenden Schuljahr vorzeitig eingeschult werden.
Keine weitere Zurückstellung
mög­lich.
Die Schulfähigkeit wird nur im Zwei­felsfall überprüft.

 

Die sog. „Kann-Kinder“ durchlaufen die Einschulungs-untersuchung (sofern diese durchgeführt wird) sowie das Anmelde- und Einschulungs-verfahren ebenso wie alle anderen Kinder. Die Schulfähigkeit wird nur im Zweifelsfall überprüft. Die Schulfähigkeit wird überprüft.  Ein Schulpsycho-logisches Gut-achten ist erforderlich!
Bei weiterer mangelnder Schulfähig­keit wird der sonderpäda-gogische Förderbedarf über­prüft. Ein Kind kann auf Antrag der Eltern (schriftliche Begründung und ggf. ärztliches Attest) für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind nicht mit Erfolg am Unterricht der 1. Jahrgangsstufe teilnehmen kann und wenn kein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht.

Für dieses Kind besteht dennoch die Schuleinschreibungspflicht zum diesjährigen Einschreibungstermin.

Über eine Zurückstellung entscheidet die Schulleitung.

Dabei steht die Schule den Eltern bei Ihrer Entscheidung mit Beratung und Empfehlung zur Seite. Auf dieser Grundlage entscheiden die Eltern dann frei, ob ihr Kind zum kommenden oder zum nächsten Schuljahr eingeschult wird.

Voraussetzung: Schriftliche Mitteilung an die Schulleitung bis spätestens 10.04.2024

Ablehnung des Antrages durch die Schulleitung möglich, wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht gege­ben sind.

Statt einer Einschreibung an unserer Regelschule können Kinder auch an einem Förderzentrum oder an einer staatlich anerkannten nicht öffentlichen Schule eingeschrieben werden, falls die Erziehungsberechtigten dies wünschen. In diesem Fall entfällt die Schuleinschreibung an unserer Schule. Bitte senden Sie uns aber dennoch das ausgefüllte Frageblatt zurück und reichen Sie die Bestätigung der einschreibenden Schule nach. 

Gastschulanträge können erst nach der Schuleinschreibung an der zuständigen Sprengelschule (Ludwig-Thoma-Grundschule Traunstein) abgegeben werden. Sie werden dann in Absprache mit der gewünschten Schule unter Berücksichtigung der angegebenen Gründe und im Entscheid durch die Stadt Traunstein bearbeitet.

Falls  Ihr Kind bei uns angemeldet wird, im Herbst aber wegen eines Wohnortwechsels  nicht an der Ludwig-Thoma-Grundschule eingeschult werden kann, bitten wir um schnellstmögliche Benachrichtigung!